Informationspflicht für Online-Händler

Wenn Sie einen Online-Shop als Händler betreiben oder Dienstleistungen online anbieten und Verbraucher ansprechen, dann sollten Sie Folgendes wissen:

Seit 9. Januar 2016 gibt es eine Neuregelung zur „Informationspflicht für Online-Händler“. Nach einer
EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) sind Online-Händler seit dem 9. Januar 2016 dazu verpflichtet, auf eine „Online-Streitbeilegungsplattform“ zu verlinken.

Diese Plattform auf EU-Ebene soll eine Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmer sein, um Streitigkeiten außergerichtlich beilegen zu können. Betroffen sind Händler mit eigenem Webshop genauso wie Anbieter bei Portalen wie ebay oder Amazon.

Der Link http://ec.europa.eu/consumers/odr muss für den Verbraucher „leicht zugänglich“ sein. Der Online-Händler muss in diesem Zusammenhang auch seine E-Mail-Adresse bekannt geben. Derzeit wird empfohlen, dies im Impressum zu verorten.

Aus dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung für Unternehmen ergeben sich weitere Informationspflichten. Diese müssen innerhalb einer Jahresfrist nach Inkrafttreten des Gesetzes umgesetzt werden. Dieses Gesetz befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren.

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