Urteil des EuG vom 24.01.2018, Az.: T-69/17
Constantin Film versuchte 2015 den Filmtitel „Fack ju Göhte“ beim europäischen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) als Marke schützen zu lassen und damit Spiele, Schreibwaren und und Getränke zu vertreiben. Der dritte Teil des Films „Fack ju Göhte 3“ mit Hauptdarsteller Elyas M’Barek kam 2017 in die deutschen Kinos und war einer der erfolgreichsten Filme des Jahres.
Das Amt lehnte eine Eintragung als Unionsmarke mit der Begründung ab, die Wortfolge verstoße gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. f UMV. Danach dürfen Zeichen nicht in das Register eingetragen werden, die gegen die guten Sitten verstoßen.
Das EuG bestätigte nun diese Entscheidung. Der Ausdruck sei zu vulgär, da er von deutschen Verbrauchern mit dem englischen Ausdruck „fuck you“ gleichgesetzt werde. Einen scherzhaften Charakter des Zeichen sahen die Richter nicht und auch der Umstand dass Millionen von Menschen die „Fack ju Göhte“-Filmreihe gesehen haben, würde nicht erwiesenermaßen dazu führen, dass der Ausdruck auf Produkten des alltäglichen Lebens unmittelbar mit den erfolgreichen Filmen in Verbindung gebracht würde.