Die Schutzschrift – Rechtliches Gehör im einstweiligen Verfügungsverfahren

Was kann man tun, wenn man eine Abmahnung erhalten hat?

Eine Schutzschrift kann eine geeignete Verteidigungsmaßnahme sein. Warum? Einstweilige Verfügungen werden in Deutschland oft ohne mündliche Verhandlung als Beschluss erlassen. Dann ist aber das Kind schon in den Brunnen gefallen, denn die ergangene einstweilige Verfügung kann bereits vollstreckt werden und dem „Beschuldigten“ werden die Kosten auferlegt, ohne dass er angehört wurde. Gerade bei komplexen Sachverhalten, wie im Falle einer behaupteten Markenverletzung, kann der Gegner mit einem schlüssigen Vortrag eine einstweilige Verfügung erhalten, ohne dass Sie dazu angehört werden. So können Sie Ihre Sicht der Dinge oder bestehende Einreden, wie zum Beispiel die Nichtbenutzung der Marke, die verletzt worden sein sollte, erst durch einen Widerspruch vortragen.

Um sich sein rechtliches Gehör bereits frühzeitig zu sichern, und den Erlass einer einstweiligen Verfügung womöglich zu verhindern, kann man eine Schutzschrift einreichen. Eine Schutzschrift wird beim zentralen Schutzschriftenregister hinterlegt und von den Gerichten im Falle eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung herangezogen. So können Sie Ihre Argumente bereits präventiv beim Gericht vorbringen und erreichen, dass der Antrag auf Erlass der Verfügung zurückgewiesen, oder zumindest eine mündliche Verhandlung anberaumt wird, in der Sie sich gegen die Vorwürfe des Gegners verteidigen können. Die allgemeine Statistik zeigt, dass ein Gericht seine Rechtsauffassung nach Erlass einer einstweiligen Verfügung nur ändert, wenn der Antragssteller wesentliche Dinge verschwiegen hat. Und über den Widerspruch entscheidet erneut das Gericht, das die einstweilige Verfügung erlassen hat. Erst danach kann man mittels Berufung die nächst höhere Instanz anrufen.

Das Instrument einer Schutzschrift sollte daher genutzt werden, sobald man befürchtet, dass der Gegner einen Antrag auf einstweilige Verfügung stellen könnte. Das kann der Fall sein, nach einer erfolgten Abmahnung, aber auch generell bei aufkommender Besorgnis, dass gerichtliche Schritte von Seiten Dritter als Reaktion auf eine Handlung eingeleitet werden könnten.

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