Urteil des EuG vom 30.11.2017, Az.: T 101/15
Grundsätzlich können auch Farben als Marken eingetragen werden. Eine Eintragung kommt dann in Betracht, wenn die Farbkombination unterscheidungskräftig ist. Das ist jedoch häufig schwierig, weil die Verbraucher laut EuGH eine Farbe meist nur als Gestaltungsmerkmal wahrnehmen und nicht als betriebliches Herkunftsmerkmal. Abzustellen ist auf die jeweiligen Waren und ob eine Farbe auf diesem Markt zur Kennzeichnung der Produkte erkannt wird. Bei Bekleidungsstücken kann das zum Beispiel nie der Fall sein.
Das EuG hat entschieden, dass die Farbkombination silber und blau in einem Verhältnis 50/50 zu allgemein ist, nicht auf eine betriebliche Herkunft hinweisen kann und damit nicht schutzfähig ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.