„Neuschwanstein“ als Marke

Der Freistaat Bayern hat sich 2011 den Begriff „Neuschwanstein“ als Wortmarke schützen lassen. Damit darf der Freistaat Bayern entscheiden, wer die Bezeichnung „Neuschwanstein“ für Souvernirartikel verwenden darf. Dagegen klagt der Bundesverband Souvenir Geschenke Ehrenpreise nun vor dem EuGH. Nach Einschätzung des EU-Markenamtes EUIPO und auch des EuG ist „Neuschwanstein“ kein geopgrafischer Ort, obwohl das Schloss ortsgebunden ist, und kann deshalb als Marke eingetragen sein.

Das käme dem Freistaat Bayern entgegen, der betont, dass durch die Marke und das damit verbundene Recht zur Auswahl der Hersteller von Geschenkartikeln, der gute Ruf des Schlosses Neuschwanstein geschützt werden soll. Lizenzgebühren für die Nutzung sollen nicht erhoben werden.

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