Urteil des EuGH vom 06.12.2017, Az. C-230/16
Der EuGH hat entschieden, dass Hersteller von Luxuswaren im selektiven Betrieb ihren Händlern den Verkauf Ihrer Produkte über Drittplattformen wie Ebay oder Amazon verbieten dürfen. Das gilt in den Fällen, in denen Hersteller ihre Waren über ein selektives Vertriebsnetz, das heißt nur über lizenzierte Händler, vertreiben. Im vorliegenden Fall ging es um Luxus-Kosmetikprodukte des Konzerns Coty Germany.
Diese Entscheidung kommt den Herstellern von hochpreisigen Produkten zu Gute, da sie eine noch größere Kontrolle über den Vertrieb bekommen. Sie können nun ihre prestigeträchtigen und bekannten Marken davor schützen, außerhalb von Geschäften, die Luxus und Exklusivität vermitteln, im Internet zusammen mit Massenwaren angeboten zu werden.