Deutsches Patent- und Markenamt warnt vor irreführenden Zahlungsaufforderungen

Mit einem aktuellen Rundschreiben warnt das Deutsche Patent- und Markenamt vor – teilweise irreführenden – Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen in Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen  und -verlängerungen.

In dem Schreiben des Amtes werden auch zahlreiche neue am Markt auftretende  Unternehmen wie das

  • Allgemeine Unternehmensregister (AUR),
  • DEPA Data Archives,
  • DPA Deutsches Patent und Marken Register,
  • Europäisches Zentralregister für Marken und Patente
  • European Central Register of Brands and Patents,
  • European Central Registration Service,
  • Marken – und Patentregister,
  • Marken- und Unternehmensveröffentlichungen,
  • MGH – UnternehmensVeröffentlichungen Marken – Patente,
  • ODM s.r.o.,
  • Patent Trademark Register,
  • Register of International Patents,
  • RIPT s.r.o.,
  • ZDV – Zentrales Datenverzeichnis,
  • ZGV,
  • DMPVA UG,
  • Nationales Patentregister AG

genannt.

Das Deutsche Patent- und Markenamt informiert regelmäßig auf seiner eigenen Homepage http://www.dpma.de. (Quelle: Deutsches Patent- und Markenamt)

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