Wer es mit einer Markenanmeldung besonders eilig hat (kurzfristige Produkteinführung, Erstreckung der Marke aufs Ausland), sollte nicht nur besonderes Augenmerk auf einen fehlerfreien Antrag legen, sondern muss beachten, dass eine vorrangige Bearbeitung beim Amt nur möglich ist, wenn eine beschleunigte Prüfung beantragt, ein klassifiziertes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis vorgelegt und ein SEPA-Mandat unterzeichnet wurde. Eine elektronische Einreichung bietet zudem den Vorteil, dass sofort ein amtliches Aktenzeichen vergeben wird, das beispielsweise für eine Folgeanmeldung im Ausland genutzt werden kann. Wir reichen die Anmeldung elektronisch ein und signieren die Anmeldung mit einer von der Bundesnotarkammer zertifizierten Signaturkarte.
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Wortbildmarke Umwelt | Jugendherberge nicht glatt beschreibend
Mit Urteil vom 01.10.2013, das am 14.01.2014 veröffentlicht wurde, hat das Bundespatentgericht entschieden, dass die Wortbildmarke Umwelt | Jugendherberge weder glatt beschreibend noch freihaltebedürftig ist. Das deutsche Patent- und Markenamt hatte auf Antrag eines Dritten zuvor die Löschung verfügt. Das Bundespatentgericht hat die Löschung aufgehoben und entschieden, dass der Sinngehalt der Worte „Umwelt“ in Kombination mit dem Wort „Jugendherberge“ nicht beschreibend ist und, weil das Publikum sich das Zeichen auch einzuprägen vermag, über eine ausreichende Unterscheidungskraft verfügt. Das Bundespatentgericht sagte, dass der Schutz allerdings eher gering sei.
Auch wenn das Bundespatentgericht eine einfach strukturierte Marke mit einem Blatt als Symbol und zwei Wörtern der Allgemeinsprache als schutzfähig bezeichnet hat, empfehlen wir ein phantasievolles Logo mit einer gewissen Eigenart zu kreieren, um einen größeren Schutzumfang zu haben.
Länderliste Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Mit einer Anmeldung erhalten Sie beim HABM Schutz in 28 Ländern in Europa. Dies gilt für Gemeinschaftsgeschmacksmuster und Gemeinschaftsmarken. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Länder:
- Belgien
- Bulgarien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Großbritannien
- Irland
- Italien
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Schweden
- Slowakische Republik
- Slowenien
- Spanien
- Tschechische Republik
- Ungarn
- Zypern
- Kroatien
Ohne Gewähr.
Markenanmeldung – mit einer Recherche sichern Sie sich ab
Bevor Sie einen Begriff als Marke anmelden sollten Sie zur Vermeidung eines Widerspruchs oder einer Abmahnung dringend eine Recherche durchführen!
Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft nicht, ob bereits identische oder ähnliche Marken im Register eingetragen sind. Eine Marke wird in das Register eingetragen, wenn die Anmeldung den gesetzlichen Schutzvoraussetzungen spricht. Es ist daher zwingend erforderlich, sich vorab zu vergewissern, dass nicht bereits identische oder ähnliche Marken eingetragen sind. Ist dies der Fall könnte der Inhaber der älteren Marke gegen die jüngere Marke Widerspruch einlegen und gegebenenfalls sogar ein gerichtliches Verfahren in die Wege leiten.
Daher sollte zur Vermeidung einer teuren Abmahnung oder eines Prozesses vorab eine Recherche durchgeführt werden. Wir empfehlen, nicht nur die nationalen deutschen Marken, sondern auch die international registrierten Marken bei der Recherche zu berücksichtigen.
Markenrecherchen werden von diversen Dienstleistern wie Patentanwälten, Patentberichterstattern und Patentinformationszentren angeboten. Wir beraten Sie gerne in dieser Angelegenheit.
Marke anmelden
Sie wollen eine nationale oder internationale Marke anmelden?
Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, denn dies ist unser Spezialgebiet. Wir melden gerne für Sie eine Deutsche Marke, eine Gemeinschaftsmarke für den europäischen Raum oder eine internationale Marke an.
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