Eilige Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt

Wer es mit einer Markenanmeldung besonders eilig hat (kurzfristige Produkteinführung, Erstreckung der Marke aufs Ausland), sollte nicht nur besonderes Augenmerk auf einen fehlerfreien Antrag legen, sondern muss beachten, dass eine vorrangige Bearbeitung beim Amt nur möglich ist, wenn eine beschleunigte Prüfung beantragt, ein klassifiziertes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis vorgelegt und ein SEPA-Mandat unterzeichnet wurde. Eine elektronische Einreichung bietet zudem den Vorteil, dass sofort ein amtliches Aktenzeichen vergeben wird, das beispielsweise für eine Folgeanmeldung im Ausland genutzt werden kann. Wir reichen die Anmeldung elektronisch ein und signieren die Anmeldung mit einer von der Bundesnotarkammer zertifizierten Signaturkarte.

Werbung

Länderliste Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Mit einer Anmeldung erhalten Sie beim HABM Schutz in 28 Ländern in Europa. Dies gilt für Gemeinschaftsgeschmacksmuster und Gemeinschaftsmarken. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Länder:

  1. Belgien
  2. Bulgarien
  3. Dänemark
  4. Deutschland
  5. Estland
  6. Finnland
  7. Frankreich
  8. Griechenland
  9. Großbritannien
  10. Irland
  11. Italien
  12. Lettland
  13. Litauen
  14. Luxemburg
  15. Malta
  16. Niederlande
  17. Österreich
  18. Polen
  19. Portugal
  20. Rumänien
  21. Schweden
  22. Slowakische Republik
  23. Slowenien
  24. Spanien
  25. Tschechische Republik
  26. Ungarn
  27. Zypern
  28. Kroatien

Ohne Gewähr.

Markenanmeldung – mit einer Recherche sichern Sie sich ab

Bevor Sie einen Begriff als Marke anmelden sollten Sie zur Vermeidung eines Widerspruchs oder einer Abmahnung dringend eine Recherche durchführen!

Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft nicht, ob bereits identische oder ähnliche Marken im Register eingetragen sind. Eine Marke wird in das Register eingetragen, wenn die Anmeldung den gesetzlichen Schutzvoraussetzungen spricht. Es ist daher zwingend erforderlich, sich vorab zu vergewissern, dass nicht bereits identische oder ähnliche Marken eingetragen sind. Ist dies der Fall könnte der Inhaber der älteren Marke gegen die jüngere Marke Widerspruch einlegen und gegebenenfalls sogar ein gerichtliches Verfahren in die Wege leiten.

Daher sollte zur Vermeidung einer teuren Abmahnung oder eines Prozesses vorab eine Recherche durchgeführt werden. Wir empfehlen, nicht nur die nationalen deutschen Marken, sondern auch die international registrierten Marken bei der Recherche zu berücksichtigen.

Markenrecherchen werden von diversen Dienstleistern wie Patentanwälten, Patentberichterstattern und Patentinformationszentren angeboten. Wir beraten Sie gerne in dieser Angelegenheit.