Ein Apfel im Wert von 183 Milliarden Dollar

Das Phänomen Apple hat es innerhalb weniger Jahre geschafft, der drohenden Pleite zu entgehen und zur wertvollsten Marke der Welt aufzusteigen: Im kürzlich neu erschienenen jährlichen Ranking Brand-Top-100 des US-Marktforschungsunternehmens Millward Brown konnte der Spitzenplatz aus dem Vorjahr mit einem geschätzten Markenwert von 183 Milliarden Dollar behauptet werden.

Zwar werden solche Beispiele die Ausnahme bleiben. Dennoch zeigt sich einmal mehr, dass ein konsequentes und langfristiges Geschäftskonzept, gepaart mit kreativer Vermarktung und kritischer Betrachtung des eigenen Handelns eine Marke zu großem Erfolg führen kann. Am Beispiel Apple wird deutlich, dass es richtig war, an dem Image als Lifestyle und Luxus-Marke festzuhalten und sich selbst stetig zu erneuern.

Auf den weiteren Plätzen im Ranking folgen weit abgeschlagen IBM und Google.

(Quelle: www.millwardbrown.com)

„Neuschwanstein“ ist für alle da

Das Bundespatentgericht bestätigt in seiner Entscheidung vom 04.02.2011 die Löschung der Marke durch das Deutsche Patent- und Markenamt.

Die Marke wurde 2005 von der bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung nach einem Streit mit der Wankmiller-Sekte über die Domain http://www.neuschwanstein.de für verschiedene Waren- und Dienstleistungen angemeldet. Der Freistaat Bayern besitzt ebenfalls Marken „Neuschwanstein“ in den USA und Japan. Gegen die deutsche Marke hatte der Bundesverband „Souvenir, Geschenke, Ehrenpreise“ Widerspruch eingelegt.

Das Bundespatentgericht hat nunmehr entschieden, dass die nationale Marke „Neuschwanstein“ nicht schutzfähig ist, da der Marke die Unterscheidungskraft fehlt. „Neuschwanstein“ weist eindeutig und ausschließlich auf das Königsschloss Ludwig II. als bedeutende Sehenswürdigkeit hin. Der Verkehr wird die sprachübliche Bezeichnung dieser Touristenattraktion im Zusammenhang mit Waren oder Dienstleistungen nicht als Hinweis auf das produzierende Unternehmen ansehen, sondern nur als beschreibenden Hinweis dahingehend, an welchem Ort bzw. im Zusammenhang mit welcher Touristenattraktion diese Waren – oder Dienstleistungen – angeboten werden.

Sollte sich der ein oder andere darüber wundern, dass dagegen Marken wie „Nymphenburg“, „Linderhof“ oder „Sancoussi“ eingetragen wurden, so weist das Bundespatentgericht beispielsweise in Bezug auf die Bezeichnung „Nymphenburg“ darauf hin, dass sich „Nymphenburg“ sowohl auf einen Stadtteil in München, als auch auf das dort gelegene Schloss beziehen kann.

Schnelle Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt

Seit 25.01.2010 ist sie verfügbar, die neue Version DPMAdirekt 2.0 wie das Deutsche Patent- und Markenamt im Newsletter 24 Ausgabe Februar berichtet.

Wir sind auf dem aktuellen Stand und bieten die professionelle Lösung, deutsche Marken elektronisch anzumelden. Dadurch gewinnen wir wertvolle Zeit für unsere Kunden.

Für Sie bedeutet dieser Weg geringere amtliche Gebühren, mehr Sicherheit bei der Anmeldung der Marken und umgehenden Erhalt des amtlichen Aktenzeichen. Der schnellere Anmeldeprozess macht sich vor allem bei Bild- und Wort-/Bildmarken bezahlt.

Zudem signieren wir unsere Anmeldungen mit einer elektronischen Signatur – ausgestellt und verifiziert durch die Bundesnotarkammer – was zusätzlich die Sicherheit beim Anmeldeprozess weiter erhöht.

Wir sind der juristische Spezialist in allen Markenangelegenheiten wenn es darum geht, sicher und schnell für Ihr Unternehmen zu handeln.

Stark in der Region – international im Handeln – Ihr Gewinn!

Für alle Belange, die den Gewerblichen Rechtsschutz betreffen sind wir die erste Adresse in Niederbayern. Als erster Fachanwalt auf diesem Gebiet in dieser Region und erste Fachkanzlei bieten wir Ihnen eine effektive, erfolgsorientierte Beratung

 

bezüglich technischer Schutzrechte wie

         Patente

         Gebrauchsmuster

 

und nichttechnischer Schutzrechte wie

         Marken

         Muster

         Namensrechte.

 

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist der Bereich des

         Wettbewerbsrechts sowie des

         Urheberrechts.

 

Wir beraten sie nicht nur zielführend beim Erwerb solcher wichtigen Schutzrechte, sondern verteidigen Sie auch im Falle, dass Sie ein Schutzrecht eines Dritten verletzt haben.

 

In unserem Handeln können wir auf ein gut strukturiertes europäisches Netzwerk zurückgreifen.

 

Wenn Sie Fragen haben, so stehen wir Ihnen gerne für ein Gespräch zu Verfügung.

 

 

 

Internationale Marken

Sie sind im Ausland tätig – haben Sie dabei auch an Ihren Markenschutz gedacht? Das sollten Sie dann aber dringend nachholen.

 

Wir helfen Ihnen bei der Anmeldung europäischer und internationaler Marken. Es gibt zum einen die Möglichkeit, eine Gemeinschaftmarke für Europa anzumelden und so gleich für 27 Länder Schutz zu erhalten. Weiter können wir für Sie auch eine IR-Marke für ein einzelnes oder mehrere Länder anmelden. Wir verfügen über ein Netzwerk zu verschiedenen Auslandskollegen, das es uns auch ermöglicht, für Sie direkt in den jeweiligen Ländern Schutz zu beantragen. Wir beraten Sie gerne im Detail über die Möglichkeiten und wählen gemeinsam mit Ihnen den richtigen und kostengünstigen Schutz für Sie. Anruf genügt.

 

Neues e-filing-System für Gemeinschaftsmarken

Wenn das Amt der europäischen Union für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern ab dem 2. Februar ein neues e-filing-System für Gemeinschaftsmarken startet, sind wir mit dabei. Wir erwarten uns von dem neuen System einen schnelleren, reibungsloseren Ablauf der Anmeldung. Ein Vorteil, der sich für Sie mehrfach bezahlt machen wird: Wir können schneller den Eingang der Anmeldung bestätigen und das gewünschte Aktenzeichen an Sie weiterreichen, und durch die Zeitersparnis wird es auch noch kostengünstiger für Sie. Haben Sie Fragen zu Deutschen, Europäischen oder internationalen Marken, so nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Anruf genügt – wir sind gerne für Sie da.