Das deutsche Patent- und Markenamt hat die Praxis zur Markenanmeldung zum 1. Januar 2011 geändert. Zukünftig werden bei den eingereichten Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen die Klassenziffern zur Präzisierung der angegebenen Waren und Dienstleistungen berücksichtigt. Bis dato war eine Spezifizierungen der jeweiligen Begriffe notwendig.
Seit Einführung der Gruppierungspflicht im Juni 2004 dient diese weitere Präzisierung der übersichtlicheren Gestaltung der Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse. (Quelle: Deutsches Patent- und Markenamt)
Es stellt sich allerdings die Frage, wie es sich verhält, wenn eine nationale Marke international – zum Beispiel als Gemeinschaftsmarke (europäische Marke), in die USA, nach Japan oder nach England – erstreckt wird. Hier bedarf es noch einer Koordination auf internationaler Ebene zur Vermeidung von Unstimmigkeiten. Aktuell erfordern Länder wie Großbritannien weiterhin präzisierende Angaben.