Grundlage für eine Markenanmeldung und für die Bestimmung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses ist die so genannte Nizza-Klassifikation.
Die Klassifikation von Nizza geht auf die diplomatische Konferenz vom 15.06.1957 zurück, die eben in der Stadt Nizza vereinbart wurde. Damals wurde eine internationale Regelung über die Einteilung von Waren- und Dienstleistungen getroffen.
Diese Klassifikation wird in einem fünfjährigen Turnus überarbeitet und die neue Auflage erscheint am 1. Januar 2012. Es handelt sich dabei um die 10. Ausgabe.
Da seit 2004 Markenanmeldungen gruppiert und klassifiziert eingereicht werden müssen, bedarf es einer strengeren Beachtung der Nizza-Klassifikation.