Wer Markenschutz für einen tollen Domainnamen begehrt, hat es nicht leicht. Eine aktuelle Entscheidung des Bundespatentgerichts macht deutlich, dass ein Markenschutz auch mit einem Logo nicht so einfach durchsetzbar ist. In der Entscheidung „arbeitskleidung-billiger.de“ setzte sich das Bundespatentgericht inhaltlich mit dem Logo näher auseinander und entschied, dass das Zeichen keine Unterscheidungskraft aufweist.
Bezüglich des Daumen-Hoch-Zeichen hatte vorausgehend die Markenstelle bereits darauf verwiesen, dass diese Art der Darstellung so üblich sei, weil sie sogar in Textverarbeitungsprogrammen standardmäßig angeboten werde. Auch finden sich im Internet zahlreiche zum Download bereitgestellte entsprechende Graphiken.
(Quelle: Bundespatentgericht)
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.