Mit einer Anmeldung einer Marke oder eines Geschmacksmusters erhalten Sie beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) haben Schutz in 28 Ländern in Europa. Dies gilt für Gemeinschaftsmarken (ab 23.03.2016 Unionsmarken) und Gemeinschaftsgeschmacksmuster.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Länder:
- Belgien
- Bulgarien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Großbritannien
- Irland
- Italien
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Schweden
- Slowakische Republik
- Slowenien
- Spanien
- Tschechische Republik
- Ungarn
- Zypern
- Kroatien
Ohne Gewähr.