Wer als Unternehmer im Ausland tätig ist, sollte an den Schutz seiner Marken im Zielgebiet denken. Markenschutz in Deutschland heißt nicht automatisch Markenschutz in anderen EU-Mitgliedstaaten.
Wer in mehr als zwei EU-Mitgliedstaaten unternehmerisch tätig ist, sollte eine Gemeinschaftsmarke erwägen.
Eine Gemeinschaftsmarke genießt Schutz in allen 27 Ländern der EU.
Kostensenkung und Kosteneinsparung stehen einer Europa-Markenanmeldung schon lange nicht mehr entgegen: zum 1.Mai 2009 hat das Europäische Markenamt die Gebühren für Online-Anmeldungen um 40 % gesenkt.
Rechtsprechungsentwicklung: mit Urteil C-301/07 vom 16.10.2009 hat der EuGH seine bisher verfolgte Linie fortgesetzt, den Schutz der Gemeinschaftsmarke auf EU-Ebene zu stärken. Die alleinige Bekanntheit einer Gemeinschaftsmarke in einem einzigen EU-Mitgliedstaat reicht demnach aus, um einen Europa-weiten Schutz gegen Rufausbeutung anzunehmen. Die fehlende Bekanntheit in anderen EU-Staaten ist irrelevant.
Wer eine Europa-Marke anmeldet, spart erheblich im Vergleich zu zwei nationalen Markenanmeldungen. Und wenn Sie dennoch einzelne Länder herauspicken wollen: Wir verfügen über ein europaweites, gut strukturiertes Netzwerk von kooperierenden Auslandskollegen für Markenrecht und können Ihrer Marke den Schutz bieten, der zu Ihren unternehmerischen Zielen passt, in Europa, USA, Japan und vielen weiteren Staaten.