Wenn´s brennt…

Es ist eine uralte Tradition, die Besten zu kopieren. Unternehmen, die erfolgreich am Markt agieren, rufen begierige Nachahmer auf den Plan. Sind die Produktbezeichnungen dann nicht geschützt und erdreistet sich ein Wettbewerber die Produktbezeichnungen als Marke anzumelden, so hat der Wettbewerber es auch in der Hand, den weiteren Warenabsatz zu blockieren. So kann er mit einer einstweiligen Verfügung, also einem schnellen Gerichtsbeschluss, mit dem bloßen Verweis auf die eingetragene Marke den gesamten Handel stoppen lassen.

So hatten wir jüngst einen Fall zu bearbeiten, bei der sich ein Unternehmer mit seinem Produkt einen guten Unternehmenswert erarbeitet hat. Ein Wettbewerber hat exakt den Namen des Produkts als Marke angemeldet und die Abnehmer des Unternehmers abgemahnt. Einem solchen Schachzug des Wettbewerbers ist es schwer beizukommen, weshalb es sich dringend empfiehlt, rechtzeitig wertvolle Produktnamen und Ideen mit einer Marke zu schützen.

Fortsetzung folgt….

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