WIPO Neuigkeiten: Neue Ausgabe der Locarno Klassifikation

Am 1. Januar 2017 ist eine neue Ausgabe der „Locarno Klassifikation“ – internationale Klassifikation die für die Eintragung der internationalen Designs verwendet ist – in Kraft getreten.

Die neue Ausgabe ist auf der Internetseite der Weltorganisation für geistiges Eigentum verfügbar und wird für alle internationale Anmeldungen, die am/nach dem obengenannten Datum eingereicht werden, angewendet. Diese Klassifikation hat allerdings Verwaltungszwecke, ist also für die Vertragsparteien nicht verpflichtend.

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum – EUIPO – verwendet ein Warenverzeichnis nach dem Vorbild der „Locarno Klassifikation“ die so genannte „Eurolocarno. Das Amt rät den Anmeldern immer die Begriffe der Locarno oder Eurolocarno Klassifikationen in Ihren Anmeldungen zu benutzen.

Quellen:

www.wipo.int

www.euipo.europa.eu

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