Einreichung von Schutzschriften ab 01.01.2017 ausschließlich elektronisch zum Schutzschriftenregister

Ab dem 01.01.2017 sind Rechtsanwälte verpflichtet, Schutzschriften ausschließlich elektronisch zum Schutzschriftenregister einzureichen.

Mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.2013 wurde zum 01.01.2016 das zentrale, länderübergreifende elektronische Register für Schutzschriften eingeführt (https://schutzschriftenregister.hessen.de/).

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