Weitreichende Änderungen bei Gemeinschaftsmarken

Wenn Sie europäische Marken anmelden, dann sollte Sie das interessieren: Es gibt weitreichende Änderungen beim europäischen Amt für Marken, Muster und Modelle (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) die bereits am 23. März 2016 in Kraft treten. Es empfiehlt sich, sich auf der Seite des Amtes, die noch über https://oami.europa.eu/ohimportal/de/home erreichbar ist, zu informieren. Die Änderungen betreffen die Gebühren in Höhe und Struktur und auch das Anmeldeverfahren.

Weiter erhält das Amt einen neuen Namen und heißt zukünftig „Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum“ (EUIPO). Der Begriff „Gemeinschaftsmarke“ wird ersetzt durch die Bezeichnung „Unionsmarke“ oder „Marke der Europäischen Union“. Pünktlich zum Umstellungstag am 23. März 2016 will das Amt alle Informationen aktualisiert zur Verfügung stellen.

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