Schreiben der DMVG Deutsche Markenverwaltung GmbH – Wie ist darauf zu reagieren?

Kürzlich wies uns einer unserer Mandanten auf Folgendes hin: Er wurde von der DMVG Deutsche Markenverwaltung GmbH, Potsdamer Platz 11, in 10785 Berlin angeschrieben und es wurde ihm die Verlängerung einer seiner Schutzrechte, in diesem Fall eines Gebrauchsmusters angeboten.

Das Schreiben war groß mit „Gebrauchsmusterverlängerung“ überschrieben und zeigte am oberen linken Bildrand ein Rundes Siegel, auf dem die Justitia mit Schwert und Waage abgebildet ist und in Kreisform „DMVG Deutsche Markenverwaltung“ geschrieben steht. Am rechten oberen Rand befand sich das Verfallsdatum des Schutzrechts, sowie der Verlängerungszeitraum. Auf der Rückseite des Schreiben befanden sich in kaum lesbarer Schrift die AGB der DMVG Deutsche Markenverwaltung GmbH.

Aufgrund der äußeren Form und des Sitzes in Berlin, ging unser Mandant davon aus, dass es sich um ein Schreiben von amtlicher Seite handelte und, dass er das Schreiben unterzeichnen, zurückschicken und sodann die ausgewiesene Gebühr bezahlen müsse.

Da wir noch eine andere Sache für ihn bearbeiteten, legte er uns jedoch das Schreiben zur Prüfung vor. Wir konnten ihn darüber aufklären, dass es sich bei dem Schreiben keineswegs um ein amtliches Schreiben handelte, sondern vielmehr um ein Angebot auf Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages, also eigentlich um ein Werbeschreiben handelte. Dieser Vertrag sollte auch kostenpflichtig sein. Im Schreiben war eine einheitliche Gebühr ausgewiesen, in der jedoch nicht darauf hingewiesen wurde, dass nur ein Teil hiervon (etwa die Hälfte) auf die tatsächliche Verlängerungsgebühr beim Deutschen Patent und Markenamt (DPMA) entfällt. Der weitere Teil der Gebühr sollte die Entlohnung für die Geschäftsbesorgung darstellen.

Wir raten daher allen unseren Mandanten, die von der DMVG Deutsche Markenverwaltung GmbH angeschrieben werden, das Schreiben von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen und es nicht von sich aus ohne Weiteres zu unterzeichnen.

Wir prüfen zur Zeit die Einleitung gerichtlicher Schritte gegen dieses Vorgehen der DMVG.

Werbung

Kommentar verfassen

Bitte logge dich mit einer dieser Methoden ein, um deinen Kommentar zu veröffentlichen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s