Eilige Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt

Wer es mit einer Markenanmeldung besonders eilig hat (kurzfristige Produkteinführung, Erstreckung der Marke aufs Ausland), sollte nicht nur besonderes Augenmerk auf einen fehlerfreien Antrag legen, sondern muss beachten, dass eine vorrangige Bearbeitung beim Amt nur möglich ist, wenn eine beschleunigte Prüfung beantragt, ein klassifiziertes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis vorgelegt und ein SEPA-Mandat unterzeichnet wurde. Eine elektronische Einreichung bietet zudem den Vorteil, dass sofort ein amtliches Aktenzeichen vergeben wird, das beispielsweise für eine Folgeanmeldung im Ausland genutzt werden kann. Wir reichen die Anmeldung elektronisch ein und signieren die Anmeldung mit einer von der Bundesnotarkammer zertifizierten Signaturkarte.

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