Mit Urteil vom 01.10.2013, das am 14.01.2014 veröffentlicht wurde, hat das Bundespatentgericht entschieden, dass die Wortbildmarke Umwelt | Jugendherberge weder glatt beschreibend noch freihaltebedürftig ist. Das deutsche Patent- und Markenamt hatte auf Antrag eines Dritten zuvor die Löschung verfügt. Das Bundespatentgericht hat die Löschung aufgehoben und entschieden, dass der Sinngehalt der Worte „Umwelt“ in Kombination mit dem Wort „Jugendherberge“ nicht beschreibend ist und, weil das Publikum sich das Zeichen auch einzuprägen vermag, über eine ausreichende Unterscheidungskraft verfügt. Das Bundespatentgericht sagte, dass der Schutz allerdings eher gering sei.
Auch wenn das Bundespatentgericht eine einfach strukturierte Marke mit einem Blatt als Symbol und zwei Wörtern der Allgemeinsprache als schutzfähig bezeichnet hat, empfehlen wir ein phantasievolles Logo mit einer gewissen Eigenart zu kreieren, um einen größeren Schutzumfang zu haben.