Wie einer Pressemitteilung der europäischen Kommission vom 27. März 2013 zu entnehmen ist, will die Kommission den Markenschutz stärken und das Anmeldeverfahren europaweit vereinheitlichen.
Hierzu hat die EU-Kommission Ende März eine Überarbeitung der EU Markenrichtlinien sowie der Gemeinschafts-Markenverordnung vorgelegt.
Dabei sind umfangreiche Änderungen angedacht, insbesondere soll zukünftig für jede Klasse eine Klassengebühr erhoben werden. Derzeit deckt die Anmeldegebühr die Eintragung einer Marke mit 3 Klassen ab. Zwar könnten hier für Unternehmen die Gebühren sinken, andererseits macht man ja des öfteren auch die Erfahrung, dass kleine „Verpackungsgrößen“ unterm Strich nicht unbedingt günstiger sind.
Weiters sollen zukünftig Markeninhaber das Recht haben, auch im Transitverfahren Rechte aus der Marke geltend zu machen und auch das Anbringen von Marken zu untersagen.
Diese und weitere Legislativvorschläge sind nun vom europäischen Parlament und dem europäischen Rat im Entscheidungverfahren anzunehmen. Bezüglich der Gebührenordnung bedarf es der Zustimmung des Ausschusses des HABM. Eine Sitzung wird noch vor der Sommerpause stattfinden, mit einer Änderung der Gebührenordnung ist daher noch vor Jahresende zu rechnen.
(Quelle: Europäische Kommission, Pressemitteilung, 27. März 2013)