„Registre Central Européen des marques et brevets“

Unter der Firmierung „Registre Central Européen des marques et brevets“ tritt ein weiteres Unternehmen auf dem Markt auf, das offensichtlich Werbeschreiben verschickt, die amtliche Merkmale aufweisen. Legt man die Rechtsprechung des OLG München (OLG München 6 U 1529/11 „unlauteres Werbeangebot im Gewand eines amtlichen Schreibens“) zugrunde, so handelt es sich aufgrund der uns vorliegenden Informationen um ein unlauteres Angebot, dessen Gegenstand eine Publikation / Registrierung der Schutzrechte in einer firmeneigenen Datenbank ist, die aber mit den offiziellen Datenbanken des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt und des Deutschen Patent- und Markenamtes nichts zu tun hat. Aus diesem Grunde kann ein gewünschter Schutz durch die angebotene Eintragung auch keinesfalls erreicht werden.

Die genannte Firma wird in Kürze auf der Warnliste des Deutschen Patent- und Markenamtes eingetragen werden, wie uns von Seiten der Rechtsabteilung des Deutschen Patent- und Markenamtes mitgeteilt wurde. Die Liste, die für Jedermann auf der Seite des DPMA einsehbar ist, wird in Kürze aktualisiert werden.

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