Ich habe ein Schreiben der Nationales Patentregister AG erhalten – muss ich die Erinnerung unterzeichnen und an das Patentamt zurückschicken ?
Nein, es handelt sich hierbei gar nicht um das Deutsche Patentamt. Die Nationales Patentregister AG, Elisabeth Str. 91, 80797 München hat ihren eigentlichen Sitz in 8 Copthall, Roseau Valley, 00152 Commonwealth of Dominica.
Es handelt sich also nicht um das Deutsche Patent- und Markenamt, sondern um eine Firma die amtlich aussehende Werbeschreiben versendet. Dabei verwendet die Firma Merkmale die in einem andere Verfahren bereits von gerichtlicher Seite als unlauter bezeichnet wurden (OLG München 6 U 1529/11).
Wir verweisen auf das Deutsche Patent- und Markenamt, das auf seinen eigenen Internetseiten vor derartigen Firmen warnt.