Der europäische Gerichtshof in Luxemburg hat dem bekannten Lindt Schokohasen seine Marke abgesprochen (Az.: C-98/11). Es handelte sich hierbei un die Anmeldung eines aus der Form eines Schokoladenhasen mit rotem Band bestehenden dreidimensionalen Zeichens als Gemeinschaftsmarke. Damit haben die Richter endgültig eine Klage von Lindt & Sprüngli zurückgewiesen, die den Hasen als europäische Marke schützen lassen wollten. Lindt ist dem Urteil nach nicht in ausreichendem Maße der Nachweis gelungen, dass der Durchschnittsverbraucher vom Äußeren des Hasen auf den Hersteller schließe. Wegen der fehlenden Herkunftsfunktion und der zu geringen Unterscheidungskraft wurde die Klage in letzter Instanz abgewiesen.
Vor den nationalen Gerichten geführte Verfahren hatten interessanterweise teilweise andere Ergebnisse geliefert, so dass abzuwarten bleibt, ob sich nationale und gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen in Zukunft weiter annähern werden, um im Interesse aller einheitliche Umstände zu schaffen.