Der Firma Nationales Markenregister AG, die Markeninhaber mit amtlich wirkenden Schreiben in die Kostenfalle lockt, droht eine weitere Verurteilung vor dem OLG München.
Gegen die Firma Nationales Markenregister AG, die aus dem Ausland agierend, deutsche Markeninhaber anschreibt und auf die Verlängerung ihrer Marke aufmerksam macht, ist nämlich ein weiteres Verfahren vor dem Oberlandesgericht München unter dem Aktenzeichen 6 U 2751/11 anhängig. Es handelt sich hierbei um das Hauptsacheverfahren zu der bereits verhandelten und entschiedenen einstweiligen Verfügungssache. Ziel des Hauptfachsacheverfahrens ist es, eine endgültige Regelung in der Sache zu finden. Die Richter haben über die Frage zu befinden, ob das Verhalten der Nationales Markenregister unlauteres Verhalten im Wettbewerb darstellt. Kommen die Richter wie bereits in der einstweiligen Verfügungssache zu diesem Ergebnis droht der Firma Nationales Markenregister AG eine weitere Verurteilung nach den Regeln des Wettbewerbsrechts (UWG).